Wenn in der Rechtsgeschichte zum 19. Jh. von »allgemeinem Wahlrecht« die Rede ist, dann sind bei näherem Hinsehen nur die Männer gemeint. Die Rechtsgeschichte hat der Frage, ob und inwieweit rechtliche Normen für Männer und Frauen unterschiedliche Geltung beanspruchen, bislang wenig Beachtung geschenkt. Dieses Buch dokumentiert zum ersten Mal unseren Stand des Wissens über die Rechtsstellung von Frauen im deutschsprachigen Raum seit der frühen Neuzeit.