Benedikt von Nursia, Ordensgründer und Abt des Stammklosters der Benediktiner Montecassino bei Neapel, verfaßte die »Regula Benedicti« auf Grund eigener Erfahrungen klösterlichen Lebens, nach älteren Klosterregeln sowie den Schriften der Kirchenväter und gab damit der Geschichte des abendländischen Mönchtums eine über Jahrhunderte maßgebende Richtung. Die Beneditinerregel umfaßt in 73 Kapiteln die äußere Verfassung des Kloster, das geistliche Leben der Mönche, gibt Regeln zum Umgang mit der Außenwelt, zur Tagesordnung, zum Eigentum, zur Erhaltung des Klosterverbandes durch Neuaufnahmen und zur Abtwahl.